Einfach alles für Ihre Praxis

Ethischer Verhaltenskodex

Alle "Praxisagenten" haben sich auf den nachstehenden ethischen Verhaltenskodex geeinigt.

Unser oberstes Ziel ist immer gegenseitige Achtung und Wertschätzung für jeden Menschen mit dem wir im Gespräch sind.

Dieser ethische Verhaltenskodex definiert gleichermaßen unsere Anforderungen an uns als Unternehmen wie an unsere Partner hinsichtlich unserer Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt.

Wir erwarten daher von unseren Partnern, diese Anforderungen ebenso zu erfüllen. Ferner erwarten wir, dass unsere Partner diesen Verhaltenskodex unterstützen und von ihren Zulieferern dieselbe Einhaltung einfordern.            

  • die gesetzlichen Anforderungen des angewendeten Rechtssystem zu erfüllen
  • die anerkannten internationalen Standards des ethischen Verhaltenskodexes einzuhalten

  • sich an keiner Form von Korruption oder Bestechung zu beteiligen oder    diese zu tolerieren. Eingeschlossen jede Zahlung oder andere Form von    Zuwendungen an jedwede Regierungsbeamte zum Zweck der Einflussnahme auf   Entscheidungsfindungen, die gegen das Gesetz verstoßen.       

  • sich für Chancengleichheit unter den Mitarbeitern einzusetzen,   unabhängig ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, ihres sozialen   Hintergrunds, ihrer möglichen Behinderungen, sexuellen Orientierung,   politischen oder religiösen Überzeugung, ihres Geschlechts oder  Alters,

  • die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Individuums zu respektieren,
  • niemanden gegen seinen Willen einzustellen oder gegen seinen Willen zu beschäftigen,
  • inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern wie psychische Härte, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung nicht zu tolerieren,
  • angemessene   Vergütung zu schaffen, dieselbe Vergütung für dieselbe Arbeit zu zahlen und den nationalen gesetzlichen Mindestlohn zu garantieren,
  • die   maximalen Arbeitsstunden einzuhalten, festgelegt von dem jeweiligen   Staat oder falls keine solche Regelung bestehen sollte, eine maximale   reguläre Wochenarbeitszeit von 45 Stunden nicht zu überschreiten,
  • soweit   gesetzlich möglich, das Recht der Mitarbeiter auf einen freien Verband   zu achten und Mitglieder von Mitarbeiterorganisationen oder   Gewerkschaften weder zu favorisieren noch zu benachteiligen.
  • die Rechte der Kinder anzuerkennen und zu respektieren,
  • den   Bedingungen der Abkommen 138 und 182 der Internationalen   Arbeitsorganisation (ILO) hinsichtlich der Beschränkung von Kinderarbeit   zu entsprechen. 
  • Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen,                
  • die bestmöglichen vorbeugenden Maßnahmen gegen Unfälle zu gewährleisten,
  • regelmäßiges Training in Fragen der Gesundheit und Sicherheit zu bieten.
  • in Übereinstimmung mit den angewendeten gesetzlichen und    internationalen Standards hinsichtlich der Umweltschutzbestim-mungen zu   handeln,
  • Umweltverschmutzung zu vermeiden und konstante Verbesserung des Umweltschutzes vorzunehmen.     

               

 

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