Einfach alles für Ihre Praxis

Konstanzprüfungen

Zu unseren Serviceleistungen zählen natürlich alle Abnahme- und Konstanzprüfungen nach den aktuellen DIN und der RÖV:

Dazu gehören die Durchführung der Röntgenkonstanzprüfungen nach § 16 der Röntgenverordnung:
• Dokumentation der Prüfungen
• Veranlassung notwendiger Reparaturen
• Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde

Wir prüfen analoge und digitale Röntgensysteme ( Stationör und Mobil ), Speicherfolien, Bildwandler ( C-Bögen ) und Computertomographen. Die Prüfung von Befundungsmonitpren A +B gehören ebenfalls zu unseren Serviceleistungen.

Wir unterbreiten Ihnen unverbindlich und unkompliziert ein Angebot.



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